die gesetzlichen Auflagen zum Thema 1. Hilfe und Notfälle am Arbeitsplatz strukturiert und organisiert.
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet diesbezüglich Strukturen zu schaffen und zu pflegen. Die Ernennung und Qualifizierung geeigneter Mitarbeiter zum Ersthelfer sind nur der Anfang.
Das Führen eines Verbandbuches, die Organisation einer Rettungskette, Zusammenarbeit mit Kliniken und D-Ärzten, Meldung von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen an die zuständigen Behörden sind weitere zentrale Aufgaben der ersten Hilfe im Betrieb.
Eine funktionierende Erstversorgung nach Unfall oder bei Erkrankung trägt zu einer baldigen Wiedereingliederung der betroffenen Mitarbeiter bei, minimiert Folgeerkrankungen und ist somit ein wesentlicher Faktor des Unternehmenserfolgs durch Gesunderhaltung der Mitarbeiter.