die gesetzlichen Auflagen zum Thema Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung unternehmensspezifisch strukturiert und organisiert.
Grundlegendes Element des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese beinhaltet die systematisch Analyse aller Arbeitsplätze, gegebenenfalls ergänzt um eine persönliche Gefährdungsbeurteilung Ihrer Mitarbeiter.
Aufbauend auf die gesammelten Erkenntnissen ergeben sich arbeitsplatzspezifische Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Kennzeichnung gefährdender Arbeitsplätze oder Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.
Die Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen hilft Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen zu verhindern. Durch funktionierenden Arbeitsschutz werden Mitgliedsbeiträge an Berufsgenossenschaften gering gehalten und Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter reduziert.
Ein funktionierender Arbeitsschutz sichert den Erfolg Ihres Unternehmens nachhaltig!